Mag. Franziska Duy (PVA)
Ein effektives Hygienemanagement ist in Rehabilitationszentren von entscheidender Bedeutung, um Infektionen zu verhindern und die Sicherheit von Patient*innen und dem Personal zu gewährleisten. Die Regelungen betreffend Krankenhaushygiene sind insbesondere in § 8a KAKuG und in den neun Landeskrankenanstaltengesetzen geregelt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wieso die COVID-19-Pandemie die Brisanz der Hygiene insbesondere im medizinischen Bereich in einem noch nie dagewesenen Ausmaß hervorgehoben hat.
Text: Mag. Gabriele Gschwandtner, Mag. Beate Heiß, Jürgen Petrus MSc (alle PVA)
Selbstmanagementstärkung und Teilhabeorientierung sind leitende Gedanken in der Rehabilitation. Eine zentrale Aufgabe ist die Planung der Nachsorge. Die Entlassungs- und Teilhabeberatung gewährleistet die Versorgungskontinuität für Rehabilitand*innen. Das Autor*innenteam gibt einen generellen Überblick und zeigt, wieso in den Rehabilitationszentren der PVA das individuelle teilhabeorientierte Rehabilitationsziel ein verbindender patientenorientierter Ausgangspunkt und ein Element der inter- und multidisziplinären Zusammenarbeit ist.
Text: Mag. Tamara Klameth (PVA)
In diesem Artikel wird auf Rehabilitationsleistungen – als zentrale Aufgabe der Pensionsversicherung – sowie Bedarfsprüfungen in krankenanstaltenrechtlichen Verfahren und den dazu relevanten Planungsinstrumenten eingegangen. Sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen spielen in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle und werden ebenfalls beleuchtet.
Text: Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Warter, Univ.-Prof. iR Dr. Walter Pfeil (alle Universität Salzburg)
Immer dann, wenn eine Person nicht voll handlungsfähig ist, bedarf sie eines Vertreters, der an ihrer Stelle im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt. Fragen der Stellvertretung im Sozialversicherungsrecht führen gerade bei volljährigen Personen oft zu komplexen rechtlichen und administrativen Fragen. Der Beitrag stellt einerseits die geltende Rechtslage dar, andererseits zeigt er auch einige ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit dem SV-Recht auf.
Text: Mag. Alexandra Brunner, Heribert Stefan (alle DVSV)
Mehr als 15 Millionen EU-bzw. EWR-Bürger*innen leben oder arbeiten in einem anderen EU- oder EWR-Staat als dem ihrer Staatsangehörigkeit. Dazu zählen auch sogenannte Grenzgänger*innen, welche zum Zwecke der Erwerbstätigkeit von ihrem Wohnort aus regelmäßig in einen anderen Mitgliedstaat pendeln, aber auch entsendete Personen und Menschen, die regelmäßig in zumindest zwei Mitgliedstaaten eine berufliche Aktivität ausüben. Der Artikel gibt einen kompakten Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Telearbeit auf europäischer Ebene sowie über die multilaterale Rahmenvereinbarung.