Ausgangslage
Die Ausbildung zum/r AllgemeinmedizinerIn beinhaltet an ihrem Ende einen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt in der niedergelassenen Lehrpraxis. Dieser Ausbildungsabschnitt wird im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Ausmaßes der Ausbildung, 30 Wochenstunden für 6 Monate[1], von der Sozialversicherung, dem Bund und den Ländern gefördert um dadurch angehenden AllgemeinmedizinerInnen den Praxisalltag im niedergelassenen Bereich zu vermitteln. Die einzelnen Fördergeber tragen im folgenden Schlüssel zum förderrelevanten Gehalt[2] bei: Bund 25%, Land und Sozialversicherung je 30%, LehrpraxisinhaberIn 15%.
Die von den LehrpraktikantInnen erbrachten Leistungen können von den LehrordinationsinhaberInnen gemäß den jeweils geltenden Honorarordnungen der Krankenversicherungsträger abgerechnet werden. Eine Veränderung in der Abrechnungssumme während der Lehrpraxis wurde erstmals 2020 evaluiert und mit einer konservativen Berechnungsmethode mit im Schnitt 5.500 € pro Quartal beziffert.
In der Bundes-Zielsteuerungskommission wurde vereinbart, dass eine Evaluierung bei der die Neuverteilung der Finanzierungsanteile thematisiert werden soll alle zwei Jahre stattzufinden hat, weshalb sich die vorliegende Evaluierung, zu deren Ausführung sich der Dachverband bereit erklärte, erneut diesem Thema widmete.
Fragestellung
Wie verändert sich die Abrechnungssumme der Lehrordination während der Beschäftigung eines/einer LehrpraktikantIn?
Kann die Veränderung der Werte auf den/die LehrpraktikantIn zurückgeführt werden?
Methode
Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde von Seiten des Dachverbands erneut Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Waldhör vom Zentrum für Public Health an der Medizinischen Universität Wien beauftragt, um eine Auswertung vorzunehmen. Die Auswertung erfolgte anhand eines Regressionsmodells, welches den Einfluss des Vorhandenseins einer Lehrpraxis auf den Abrechnungsbetrag einer Lehrordination berechnet. Dieses Modell wurde auf Basis von Daten aus dem Webtool zur Lehrpraxenförderung des BMSGPK sowie Daten der Zentralen Partnerverwaltung und der Folgekostenanalyse der Sozialversicherung erstellt. Es bezieht Abrechnungsbeträge der Lehrordinationen und der Kontrollgruppe, alle anderen allgemeinmedizinischen Ordinationen die den Filterkriterien entsprechen, auf Quartalsbasis innerhalb des Auswertungszeitraums 2018-2021 mit ein.
Ergebnis
Ein statistisch signifikanter positiver Effekt eines/r LehrpraktikantIn auf die Abrechnungssumme einer Ordination ist nachweisbar.
Die Abrechnungssumme der Lehrordinationen stiegen signifikant stärker als jene der Kontrollgruppe. Dieser Unterschied in der Steigerung kann als der statistisch signifikante Einfluss des/der Lehrpraktikanten/In gewertet werden.
Der statistisch signifikante Effekt eines/r LehrpraktikantIn auf den Umsatz einer Lehrordination beträgt im Evaluierungszeitraum 2018-2021 durchschnittlich 5.762 € pro Quartal.
Berechnet auf eine im Evaluierungszeitraum (2018-2021) verpflichtende Lehrpraxiszeit von 6 Monaten trägt der/die LehrpraktikantIn durchschnittlich 11.524 € zum Umsatz einer Lehrordination bei.
[1] Dies entspricht der Gegebenheit zum Zeitpunkt der Evaluierung, an dem die gesetzlich vorgesehene Verlängerung auf 9 Monate noch nicht wirksam war.
[2] Das förderrelevante Gehalt entspricht 75% des Gehalts für 40 Wochenstunden, auf dieser Basis werden die einzelnen Anteile der Förderung durch die Fördergeber berechnet. Gehaltsteile für über die 30-stündige Wochenarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeiten werden nicht gefördert und sind von der Lehrpraxis-inhaberin/dem Lehrpraxisinhaber als Eigenleistung zu tragen.