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Verwendung der EKVK in der Urlaubs- und Reisezeit

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card ist gesichert, dass Sie im EU/EWR-Ausland bzw. in der Schweiz nach den Regeln des jeweiligen Landes zu ärztlicher Betreuung kommen. Die EU-Homepage gibt länderspezifische Infos.


Es ist wieder Urlaubszeit und nach den Corona bedingten Einschränkungen sind nunmehr auch wieder Reisen ins Ausland leichter möglich. Nicht vergessen sollte man dabei, seine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzunehmen, die sich in Österreich auf der Rückseite der e-Card befindet. Grundlegende Informationen über die EKVK sind rechts unter "Mehr zum Thema" sowie auf den Homepages der österreichischen Krankenversicherungsträger zu finden.

Länderspezifische Informationen über die Verwendung der EKVK in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz stehen auf der Homepage der EU in deutscher sowie in vielen anderen Landessprachen zur Verfügung. Neben Notrufnummern und wichtigen Adressen für den Not- bzw. Krankheitsfall sind auch Angaben über (zahn)ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamentenverschreibungen und Krankentransporte enthalten. Darüber hinaus werden allfällige, im jeweiligen Staat vorgesehene Kostenbeteiligungen und Erstattungsmöglichkeiten angeführt.

Sollten Sie daher bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem der vorgenannten Staaten erkranken oder einen Unfall erleiden und ärztliche Hilfe und/oder Medikamente benötigen, bieten diese Informationen eine große Hilfe bei der Inanspruchnahme der benötigten Leistungen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Urlaubs- und Reisezeit.  

Zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2021