DRUCKEN

Verschreibung von Medikamenten seit kurzem auch telefonisch beim Arzt möglich

Erleichterung für über 1,1 Millionen Personen in Dauermedikation

Foto Bilderbox

„Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen – das Service hat die Sozialversicherung nun vor kurzem zum Schutz der Bevölkerung und der Ärzteschaft gestartet“, so Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Insbesondere den über 1,1 Millionen Personen, die Dauermedikation benötigen, wird die telefonische Verschreibung von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte helfen.“

Konkret bedeutet das für die Patientinnen und Patienten:

  • Sie oder er meldet sich telefonisch bei seiner Kassenärztin bzw. seinem Kassenarzt.
  • Die Kassenärztin bzw. der Kassenarzt verschreibt die benötigten Medikamente.
  • Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt.
  • Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch von der Arztpraxis in die Apotheke (je nach Arzt-/Apotheken-Software ist die elektronische Funktionsfähigkeit bereits jetzt oder im Laufe der nächsten Tage gegeben – alternativ wird ebenfalls ein Fax oder E-Mail vom Arzt von den Apotheken akzeptiert).
  • Die verschriebenen Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe von Name und Sozialversicherungsnummer in der Apotheke abgeholt werden. Es kann auch eine andere Person (z.B. ein Angehöriger, Betreuungsperson) das Medikament für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten abholen.


Dieses neue Service ist technisch bereits verfügbar – abhängig von der jeweiligen Software in der Arztordination bzw. der Apotheke ist eine Nutzung der Rezeptverschreibung über e-Medikation bereits jetzt oder in den nächsten Tagen möglich.

Das Service kann bei allen Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden. Jene Ärztinnen und Ärzte, die e-Medikation nicht nutzen, können das Rezept alternativ per Fax oder E-Mail an die Apotheke schicken. Das sollte im Einzelfall mit der jeweiligen Apotheke bzw. dem jeweiligen Arzt abgeklärt werden.

Zuletzt aktualisiert am 18. März 2020