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Lehner: Verschreibung von Medikamenten demnächst auch ohne Arztkontakt möglich

Maßnahme der Sozialversicherung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus

Dachverband der Sozialversicherungsträger/APA-Fotoservice/Schedl Fotograf/in: Ludwig Schedl

„Kassenärztinnen und Kassenärzte können im Laufe der nächsten Woche Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Das ist ein wichtiger Schritt, mit dem wir die Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus unterstützen.“ Diese Maßnahme ist mit der Ärzte- und Apothekerkammer abgestimmt.

Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit e-Medikation arbeiten.

Konkret bedeutet das für die Patientinnen und Patienten:

  • Sie oder Er meldet sich telefonisch bei seiner Kassenärztin bzw. seinem Kassenarzt.
  • Die Kassenärztin bzw. der Kassenarzt verschreibt die benötigten Medikamente.
  • Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt. Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch von der Arztpraxis in die Apotheke.
  • Die verschriebenen Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe von Name und Sozialversicherungsnummer in der Apotheke abgeholt werden. Es kann auch eine andere Person (z.B. ein Angehöriger, Betreuungsperson) das Medikament für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten abholen.


„Diese Maßnahme schützt Risikopatientinnen und -patienten und entlastet sowohl die Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner als auch das Gesundheitssystem“, so Lehner abschließend.

Zuletzt aktualisiert am 18. März 2020