3. Jänner 2018
Ab Jahresbeginn gilt für alle 133 Radiologie-Institute mit Kassenvertrag verpflichtend, dass Patienten für eine Untersuchungen mit Computertomographie (CT) binnen 10 Tagen, für eine mit Magnetresonanztomographie (MR) binnen 20 Tagen einen Termin bekommen müssen. In begründet dringenden Fällen (z. B. Tumorverdacht) hat die Terminvergabe innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Und Akutfälle wie Schlaganfallpatienten müssen sofort an die Reihe kommen.
Die kürzeren Wartezeiten haben Sozialversicherung und Wirtschaftskammer nach langen Verhandlungen im vergangenen Frühjahr vereinbart. Sie treten jetzt mit Anfang 2018 für die Institute verbindlich in Kraft. „Wer eine CT- oder MR-Untersuchung braucht, soll diese auch schnell erhalten. Durch das wegweisende Modell 5/10/20 darf es in ganz Österreich keine langen Wartezeiten mehr geben. Wir liegen damit auch europaweit im Spitzenfeld“, betont Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Darüber hinaus ist es einem Radiologie-Institut mit Kassenvertrag auch nicht gestattet, einen Privatpatienten vorzuziehen, der freiwillig Zuzahlungen machen würde, um schneller einen Termin zu bekommen.“
Die Institute sind zudem verpflichtet, die Wartezeiten auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und laufend zu aktualisieren. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Stichproben haben aber gezeigt, dass die Wartezeiten bereits jetzt zu über 90 Prozent den Vorgaben entsprechen.
Auf der Internetseite wartezeiten.netdoktor.at kann man am schnellsten Weg erfahren, wo man in seiner Umgebung am schnellsten eine MRT- oder CT-Untersuchung bekommt.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).