28. März 2017
Beitragsrückstände 2016 im Vergleich zum Vorjahr um fast 10% gesunken
„Im Vergleich zum Jahr 2015 sind die Beitragsrückstände der Sozialversicherung um fast 10 % auf 844 Mio. Euro zurückgegangen. Somit werden beachtliche 99,7 % der Beiträge von den Dienstgebern ordnungsgemäß einbezahlt, davon über 96 % auch rechtzeitig.“, so Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu den neuesten Daten über Beitragsrückstände.
In dieser Betrachtung sei es darüber hinaus auch wichtig, den aktuellen Gesamtrückstand nicht in Stein gemeißelt zu verstehen, denn viele ausständige Beiträge würden trotz Zahlungsverzögerung noch erfolgreich eingefordert. „Nur etwa 0,3 % der Beitragsrückstände gelten als uneinbringlich und müssen abgeschrieben werden.“ Ebenfalls beachtenswert sei, dass die Beitragsleistung zur österreichischen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) in den vergangenen Jahren um über 3 % per anno gestiegen ist: „Von 2005 bis 2015 ist die Beitragsleistung unserer Versicherten und Dienstgeber um insgesamt 43 % gestiegen – mit diesen Beitragsmitteln von inzwischen über 14 Mrd. Euro pro Jahr müssen wir entsprechend verantwortungsvoll und effizient umgehen“, so Rabmer-Koller.
Am höchsten seien die Beitragsrückstände 2016 bei der WGKK mit 314,4 Mio. Euro, gefolgt von der OÖGKK mit 142,8 Mio. Euro und der NÖGKK mit 112,4 Mio. Euro – die Höhe der Rückstände steht damit in klarer Korrelation mit der Größe der Versichertengemeinschaft. Wirklich abgeschrieben wurden von den Beitragsrückständen aller Sozialversicherungsträger insgesamt 130,1 Mio. Euro, das sind 0,3 %.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).