1. September 2016
Hauptverbandsvorsitzende Ulrike Rabmer-Koller begrüßt die heute in Alpbach erzielte Sozialpartner-Einigung für eine bessere Differenzierung zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbsformen.
„Innerhalb der Selbstverwaltung der Sozialversicherung konnte eine gute Lösung gefunden werden”, so Rabmer-Koller.
Die Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervertreter haben in dieser wichtigen Fragestellung zusammengefunden und den Weg zu einer Lösung vorgezeichnet. ÖGB-Präsident Erich Foglar, AK-Präsident Rudi Kaske, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes hatten sich auf einen gangbaren Weg geeinigt, der eine klare Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstverträgen bringen wird.
„Jetzt gilt es, die Einigung innerhalb der Sozialversicherung in Umsetzung zu bringen und damit mehr Rechtssicherheit für die Versicherten zu schaffen.” Was es brauche, seien klare Regeln und eine klare Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, ohne unvorhersehbare Änderungen im Versicherungsstatus.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).