2. Dezember 2015
„Der Vorwurf der InstitutsbetreiberInnen, dass es Kontingente für Untersuchungsleistungen gibt, ist schlichtweg falsch. Gemeinsam mit den InstitutsbetreiberInnen wurde 2009 vereinbart, dass diese eine fixe Honorarsumme, die jährlich volarisiert wird, für sämtliche Untersuchungsleistungen, die sie durchführen, erhalten. Solche Honorarvereinbarungen sind ausdrücklich im Gesetz vorgesehen“, so Mag. Bernhard Wurzer, stv. Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Um sicherzustellen, dass die Institute im Interesse der PatientInnen auch alle notwendigen Untersuchungen durchführen, sind unter anderem Bestimmungen vereinbart, dass medizinisch notwendige Untersuchungen jedenfalls immer durchzuführen sind und keine medizinisch notwendigen Untersuchungen abgelehnt werden dürfen: „Die Vertragsambulatorien stellen die Versorgung mit MR-Untersuchungen im medizinisch notwendigen Ausmaß mit für die PatientInnen akzeptablen Wartezeiten für die gesamte Vertragslaufzeit sicher. Kein Vertragsambulatorium ist berechtigt, eine medizinisch notwendige MR-Untersuchung aus ‚betriebswirtschaftlichen‘ Gründen abzulehnen. Bei Terminvergabe ist auf die medizinische Dringlichkeit Rücksicht zu nehmen.“
Wartezeiten so künstlich in die Höhe zu schrauben, dass dadurch die InstitutsbetreiberInnen gewinnmaximierend auf Kosten der PatientInnen agieren, entspricht nicht den Intentionen des Vertrages und sind auch ethisch und moralisch verwerflich.
Wenn PatientInnen, die unter Schmerzen leiden vor die Wahl gestellt werden, die Leistung sofort zu bezahlen, um einen früheren Termin zu bekommen, heißt das, dass noch Kapazitäten an Geräten vorhanden sind und nur ein Vorwand gegenüber PatientInnen vorliegt – ein solches Verhalten entspricht nicht den Verträgen.
Viele Verträge im öffentlichen Bereich kennen das Prinzip der Pauschalzahlungen, wodurch sich ein automatischer Mengenrabatt bei Leistungen ergibt. Um auf die Vorwürfe der InstitutsbetreiberInnen einzugehen: „Wer 1.000 Semmeln kauft, bekommt auch einen anderen Preis als jemand, der nur 10 kauft. Ein solcher Mengenrabatt soll in einem öffentlichen Gesundheitssystem den Versicherten und nicht den Geldbörsen der Institute zu Gute kommen “, so Mag. Wurzer.
Honorarsumme nicht ausgeschöpft
Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), schlägt in die gleiche Kerbe: „Es gibt keine Kontingente, was es aber gibt ist eine Honorarsummen-Obergrenze.“ Und diese wurde beispielsweise in Wien zuletzt nicht einmal ausgenutzt. Reischl: „Im Jahr 2014 hätten noch knapp 1.200 MRT-Untersuchungen bei vertraglicher Honorierung erbracht werden können.“ Die Honorarsumme wird zudem jährlich angepasst. In Wien gab es im Vorjahr eine Steigerung von 3,29 Prozent und heuer ein Plus von 3,48 Prozent.
Anstatt die PatientInnen zum Spielball zu machen, erwartet Reischl von den Instituten ein gewisses Maß an Planung. „Wir wissen, dass es sehr wohl Ärztinnen und Ärzte gibt, die Slots für Notfälle bereithalten. Management ist also gefragt.“
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.