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Die e-Medikation liefert wichtigen Beitrag zur PatientInnensicherheit


Die Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluierung werden bei der österreichweiten Umsetzung berücksichtigt

19. Februar 2014

„Wir haben die Aussagen des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen, sehen diese aber als Kritik an den äußeren Strukturen und Rahmenbedingungen des Projektes, die außerhalb des Einflussbereiches des Hauptverbandes lagen“, stellt Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband, zur Kritik des heute veröffentlichten Rechnungshofberichtes zum Pilotbetrieb e-Medikation fest. „Es darf dabei ja nicht übersehen werden“, so Schörghofer weiter, „dass das Pilotprojekt unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen stattfand, beginnend bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen standespolitischen Wünsche bis hin zu einem Boykott durch die Ärztekammer mitten im Projekt“. „Dieser dadurch verzögerte Projektbeginn erkläre auch“, so Schörghofer, „die vom Rechnungshof kritisierten Mehrkosten des Pilotprojekts um 189.000 Euro. Schörghofer: „Dabei handelt es sich aber nicht um einen verlorenen Aufwand, weil softwaretechnische Vorarbeiten ja in das Regelprojekt der e-Medikation integriert werden“.

Das Wichtigste für den Hauptverband und für die Versicherten ist aber die klare Empfehlung der Wissenschaftler der Medizinischen Universität Wien im Evaluierungsbericht des Pilotbetriebes: Die e-Medikation ist unter Einbeziehung aller betroffenen Berufsgruppen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes weiter zu verfolgen - und zwar flächendeckend. Im Ergebnis der Fragebogenerhebung bewerteten 70 Prozent der teilnehmenden ÄrztInnen und 90 Prozent der teilnehmenden ApothekerInnen eine durch die e–Medikation prinzipiell mögliche vollständige und aktuelle Medikationsliste positiv für die PatientInnensicherheit. Rund 85 Prozent der teilnehmenden PatientInnen fühlten sich sicherer. Im Durchschnitt trat bei jedem zweiten Besuch eines Patienten/einer Patientin bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen eine Warnung vor einer Wechselwirkung auf. Bei jedem sechsten Besuch zeigte das System eine Warnung vor einer möglichen Überschreitung des Therapieintervalls durch „Arzneimittelbevorratung“ und bei jedem neunten Besuch eine Warnung vor einer Doppelverordnung. „Das ist eindeutig zu viel“, findet Schörghofer, „die e-Medikation - die nun im Rahmen von ELGA österreichweit umgesetzt werden soll, wird die Patientensicherheit deutlich erhöhen und die Qualität von Medikationen und Behandlungen positiv beeinflussen.“

Die im Evaluierungsbericht aufgezeigten Verbesserungsvorschläge wurden für die österreichweite Umsetzung der e-Medikation voll inhaltlich berücksichtigt, was neuerlich durch die Medizinische Universität Wien bestätigt wurde. Außerdem bestehen nun durch das ELGA-Gesetz klare Rahmenbedingungen zur Umsetzung der e-Medikation.

Der Vorteil der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den behandelnden ÄrztInnen rasch und sicher einen Überblick über die aktuellen Informationen wie die verschriebenen Medikamente und deren Wechselwirkungen, Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und Röntgenbefunde für die Diagnose und Therapie eines PatientInnen zu verschaffen. Um die Menschen nicht mit Mehrfachuntersuchungen zu belasten, stehen diese Informationen mit Zustimmung des PatientInnen der gesamten ärztlichen Versorgungskette zur Verfügung.
„Die e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die PatientInnensicherheit erhöht und die Qualität von Medikationen und Behandlungen positiv beeinflusst. Es ist das Ziel der Sozialversicherung – wie gesetzlich vorgesehen – die e-Medikation ab Anfang kommenden Jahres flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung zu stellen“, so Schörghofer abschließend.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020