„Das E-Rezept ist bereits erfolgreich österreichweit eingeführt und funktioniert. In der vergangenen Woche wurden 1,2 Millionen E-Rezepte ausgestellt. 97 Prozent der Apotheken und 85 Prozent der Arztpraxen nutzen bereits das E-Rezept. Wir befinden uns damit aktuell in der finalen Phase des mehrmonatigen Rollout-Prozesses“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und weist damit scharf die Vorwürfe der Apothekerkammer zurück. Diese „Panikmache“ und „bewusste Falschinformation“ sei „gefährlich“ und schaffe Unsicherheit bei allen Beteiligten, mahnt der Vorsitzende.
„Es gibt fünf unterschiedliche Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen: mit Scan des E-Rezept-Codes/QR-Codes auf dem Smartphone über die App der Sozialversicherung, die Übermittlung des zwölfstelligen alphanumerischen Codes, den Scan des E-Rezept-Codes auf einem Ausdruck, das Stecken der E-Card und ein Blanko-Formular für Hausbesuche oder Sonderfälle“, erläutert Lehner. „Wir haben damit ein möglichst breites Angebot geschaffen, damit jeder Versicherte seinen bevorzugten Kanal auswählen kann. Es besteht damit auch die Möglichkeit für Dritte ein Rezept einzulösen – hierzu muss nur der alphanumerische Code oder der QR-Code weitergegeben werden. Dieses System ermöglicht die höchste Sicherheit, da der Code nur ein einziges Mal eingelöst werden kann“, unterstreicht der Vorsitzende. Zu der Verfügbarkeit der Kartenlesegeräte stellt Lehner klar: „Aktuell sind in 1.407 Apotheken 3.600 Kartenlesegeräte im Einsatz. Das sind rein statistisch 2,5 Geräte pro Apotheke. Die Datenlesegeräte der nächsten Generation befinden sich in Produktion und werden in den kommenden Monaten sukzessive ausgeliefert“, betont Lehner.
„Die Nutzung der E-Medikation für eine kontaktlose Verschreibung war eine Übergangslösung in der ersten Phase der Pandemie. Dies ist aufgrund der Einführung des E-Rezepts nicht mehr notwendig. Das E-Rezept ersetzt nicht nur diese Funktion, sondern erfüllt höchste Sicherheitsstandards, ist flexibel und bietet den Versicherten unterschiedliche Möglichkeiten. Daher besteht aus Perspektive der Sozialversicherung und ihrer Versicherten keine weitere Notwendigkeit die Verschreibung via E-Medikation zu verlängern“, so Lehner abschließend.