Allgemeine Informationen
Die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds.
Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Konto) in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen.
Die Beihilfe wird gewährt, wenn und solange Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes besteht.
Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 365 Tagen ab Antragstellung, unabhängig von der gewählten Anspruchsdauer (Variante).
Voraussetzungen
ID Austria
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Kinderbetreuungsgeld beantragt bzw. bezogen wird/wurde.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beantragen".
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind am Ende des Onlineantrages angeführt, dort besteht auch die Möglichkeit Dokumente mittels Upload-Funktion anzuhängen.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Weitere Infos finden Sie im Artikel "Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld" des Bundesministeriums.