Mit unserem Artikel „Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem 1.1.2021“ haben wir über die neue „Gesundheitsgebühr“ im Vereinigten Königreich informiert.
Das Vereinigte Königreich hat die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nunmehr über die Rückerstattungsmöglichkeit der Gesundheitsgebühr für bestimmte Personengruppen informiert.
Rückerstattung der Gesundheitsgebühr
Nach Artikel SSCI.21 und SSCI.22 des Handels- und Kooperationsabkommens können
- Versicherte und deren Familienangehörigen, die Inhaber eins PD S1 „Eintragung zwecks Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes“ sind, sowie
- Vollzeit-Hochschulstudenten und ihre Familienangehörigen mit einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die nicht im Vereinigten Königreich arbeiten,
und eine Gesundheitsgebühr gezahlt haben, eine teilweise oder vollständige Erstattung dieser Gebühr beantragen.
Die Immigration Health Surcharge (IHS)
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für EU- und EWR-Bürger das neue Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs. Diejenigen Staatsangehörigen, die der Einwanderungskontrolle unterliegen und einen Antrag auf Einreise in das Vereinigte Königreich stellen, um dort zu arbeiten, zu studieren oder für einen begrenzten Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu ihrer Familie zu kommen, müssen im Rahmen ihres Visumantrags die „Immigration Health Surcharge (IHS)“ zahlen, wobei es bestimmte Ausnahmen gibt. Diese Gebühr ist auch von Personen zu entrichten, die sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten und eine Verlängerung ihres Aufenthalts beantragen. Die IHS ist bei der Beantragung des Visums in voller Höhe und im Voraus zu zahlen. Derzeit beträgt die Gebühr 624 £ pro Erwachsenem und Jahr, wobei für Studenten, deren Angehörige, Antragsteller unter 18 Jahren und Teilnehmer an einem Jugendmobilitätsprogramm ein ermäßigter Satz von 470 £ pro Jahr gilt.
PD S1-Inhaber
Personen mit einem Visum für das Vereinigte Königreich, das am oder nach dem 1. Januar 2021 begonnen hat, und mit einem PD S1-Dokument, das bei der NHS Business Services Authority (NHSBSA) registriert ist, haben Anspruch auf Erstattung. Sie erhalten einen Betrag, der proportional zur Gültigkeitsdauer ihres PD S1 ist. Anträge auf Erstattung für PD S1-Inhaber können ab dem
1. Januar 2021 gestellt werden.
PD S1-Inhaber müssen einen diesbezüglichen Antrag an NHSBSA richten:
Overseas Healthcare Services
NHS Business Services Authority
Bridge House
152 Pilgrim Street
Newcastle upon Tyne
NE1 6SN
Email: nhsbsa.faregistrationsohs@nhs.net
Phone: 0191 218 1999, or +44 191 218 1999 from outside the UK
Studierende
EU-Studenten, die im Vereinigten Königreich studieren, haben Anspruch auf Rückerstattung, wenn sie:
- über ein britisches Visum verfügen, das am oder nach dem 1. Januar 2021 begonnen hat
- ein Vollzeit-Hochschulstudium absolvieren
- im Besitz einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind und
- nicht im Vereinigten Königreich arbeiten.
Ein Student gilt als im Vereinigten Königreich arbeitend, wenn er eine bezahlte Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, unabhängig von Einkommen und Dauer. Sie gelten nicht als erwerbstätig, wenn sie eine unbezahlte freiwillige Tätigkeit ausüben.
Familienangehörige von Studenten, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können ebenfalls eine Erstattung beantragen. Sie müssen außerdem die Kriterien für die Erstattungsfähigkeit erfüllen, d. h. sie müssen sich mit einem Visum im Vereinigten Königreich aufhalten, das am oder nach dem
1. Januar 2021 beginnt, eine gültige EKVK besitzen und nicht im Vereinigten Königreich arbeiten oder zu arbeiten beabsichtigen.
Erstattungsanträge für Studierende werden ab dem 1. Januar 2022 angenommen. Die Erstattung erfolgt rückwirkend, um alle IHS-Zahlungen zu berücksichtigen, die für ein Visum für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 geleistet wurden. Studenten erhalten einen Betrag erstattet, der der Gültigkeitsdauer ihrer EKVK entspricht. Um Anspruch auf eine vollständige Erstattung zu haben, sollten die Studierenden sicherstellen, dass sie für die Dauer ihres Aufenthalts im Besitz einer gültigen EKVK sind.
Studierende, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 ankommen, haben bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, ihre Erstattung zu beantragen. Studierende, die ab dem 1. Januar 2022 einreisen, haben ein Jahr Zeit, um den Antrag zu stellen, gerechnet ab dem Datum, an dem ihr Visum beginnt. Sollte diese Frist in Zukunft verkürzt werden, wird das Vereinigte Königreich die Mitgliedstaaten informieren und über die britischen Hochschuleinrichtungen Mitteilungen an die Studierenden herausgeben.
Informationen über die Antragstellung werden im Laufe des Jahres auf https://www.gov.uk/ veröffentlicht und an die Mitgliedstaaten und die britischen Hochschuleinrichtungen weitergegeben.
Jene Kosten für Gesundheitsleistungen, die nicht durch die EKVK gedeckt sind, können den Studierenden in Rechnung gestellt werden.