„Kassenrezept und Beipackzettel wird es künftig nicht nur in der gewohnten Papierform, sondern auch digital geben. Die Sozialversicherung setzt auf Digitalisierung und bietet ihren Versicherten neue digitale Services an, die stark angenommen und nachgefragt werden. Daher arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung des E-Rezepts und bieten bis dahin eine Übergangslösung für kontaktlose Verschreibung von Medikamenten an“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Mit der EKO2go-App kann man sich den Beipackzettel direkt aufs Smartphone holen. Die neue Version bietet den Versicherten die Gebrauchsanweisungen von insgesamt 5.300 Arzneimitteln sowie Informationen zur Rezeptpflicht. Ärzte erhalten zudem Informationen über Therapiealternativen und Erstattung sowie aktuelle Fachinformationen“, betont Lehner. Weiters sind die Preise der Medikamente in der EKO2Go-App ersichtlich. „Die Preisinformation ist ein wichtiger Bestandteil, denn sie fördert die Sensibilisierung für die Arzneimittelkosten und schafft Transparenz“, betont der Vorsitzende.
Zum E-Rezept ergänzt Lehner, dass dies „geordnet ausgerollt“ werden müsse. „An diesem Fahrplan wird aktuell intensiv gearbeitet. Unsere Versicherten wollen klar die digitale Variante. Eine Rückkehr zum Papierrezept wäre rückschrittlich und ist nicht im Sinne unserer Digitalisierungsstrategie. Da aber sowohl rechtliche als auch organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, konnte mit der Corona-Regelung eine sinnvolle Überbrückung gefunden werden“, erläutert der Vorsitzende, der die Digitalisierung in der Sozialversicherung stark vorantreibt. „Den digitalen Services gehört die Zukunft. Sie ergänzen die persönliche Beratung und gemeinsam bieten wir den Versicherten ein außergewöhnliches Kundenerlebnis.“
Über die EKO2Go-App:
Die neue Version ist ab sofort im App- und Google-Play-Store für iOS und Android verfügbar. Der Name der App EKO2go wird vom Erstattungskodex (EKO) abgeleitet. Dieser bietet aktuell und übersichtlich Informationen zu 5.300 Medikamenten und umfasst sowohl jene Arzneimittel, die von Ärzten indikationsbezogen frei verschreibbar sind als auch die Präparate, die eine Vorabbewilligung bzw. eine nachfolgende Kontrolle erfordern.