„Es braucht eine Differenzierung und eine flexible Lösung für alle Risikogruppen. Für Hochrisiko-Patienten müsse selbstverständlich die Homeoffice- bzw. Freistellungs-Regelung umgehend greifen. Bei der erweiterten Risikogruppe gilt es diese Möglichkeit anzubieten. Die Entscheidungsgewalt müsse bei den Betroffenen bleiben. Der Bund muss die potenziell Betroffenen darauf aufmerksam machen und informieren. Diese sollten nach Rücksprache mit ihrem jeweiligen Arzt gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Menschen haben ein Recht auf Eigenverantwortung und müssen selbst bestimmen dürfen, wie sie sich und ihr Umfeld bestmöglich schützen“, betont Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, der unterstreicht, dass sich der Schutz nicht nur auf Arbeitnehmer beschränken dürfe.
„Der Schutz der Risikogruppe hat Vorrang. Daher braucht es eine Alternative für Selbständige zur bezahlten Freistellung von Arbeitnehmern“, so Lehner. „Es darf keinen Unterschied machen, ob jemand aus der Risikogruppe selbständig oder unselbständig tätig ist. Arbeitnehmer werden mit einer bezahlten Freistellung geschützt. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Selbständige, Unternehmer und Landwirte müssen die gleiche Möglichkeit haben, um denselben Schutz zu erhalten“, erklärt Lehner und ergänzt: „Viele Berufsgruppen, besonders im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, sind die Hände gebunden. Sie sind unter schwierigen Umständen damit beschäftigt, ihr Geschäft und ihr Einkommen aufrecht zu erhalten. Wenn sie nun zur Risikogruppe zählen, dürfen sie dabei nicht ihre Gesundheit gefährden. Daher muss die Soziale Sicherheit der Selbständigen genauso sichergestellt werden wie jene der Arbeitnehmer.“