Krankenanstalten
Dabei handelt es sich um landesfondsfinanzierte (öffentliche) Krankenanstalten, aber auch um die privaten nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten sowie die Unfallkrankenhäuser der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Heeresspitäler.
Der Abteilung hat in diesem Bereich zahlreiche Aufgaben:
- Vorbereitung der Vertretung der Sozialversicherung in diversen Gremien (z.B. Landesgesundheitsplattformen, PRIKRAF-Fondskommission)
 - Unterstützung und Vertretung der Sozialversicherungsträger in diversen Streitverfahren vor Schiedskommissionen und vor Gericht
 - Regelung diverser Zahlungsströme
 - Vorbereitung und Unterstützung des Bundes bei den Finanzausgleichsverhandlungen
 
Rehabilitations- und Kureinrichtungen
Vertragsverhandlungen mit Einrichtungen, die nicht von Sozialversicherungsträgern betrieben werden.
Ambulante Krankenanstalten
Das sind die privaten Krankenanstalten, die der ambulanten Betreuung von Patienten dienen (z.B. Computertomographie- und Magnetresonanz-Institute).
In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung fällt auch die Gestaltung der Beziehungen zu
- freiberuflichen Physiotherapeuten
 - Ergotherapeuten
 - Logopäden
 - Heilmasseuren
 - Hebammen
 - Krankentransport-Unternehmen (in enger Kooperation mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern und dem CC-Transportwesen)
 - einer Vielzahl anderer Vertragspartner, die Heilbehelfe und Hilfsmittel bereitstellen, wie Orthopädieschuhmacher, Optiker, Hörgeräteakustiker und Bandagisten.
 
In-vitro-Fertilisation
Am 1. Jänner 2000 ist das IVF-Fondsgesetz in Kraft getreten, das die Durchführung der In-vitro-Fertilisation unter Kostentragung der Sozialversicherung (50 %) sowie des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (50 %) regelt. Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat dabei Verträge für den IVF-Fonds mit privaten und öffentlichen IVF-Zentren abzuschließen.