Mit Beginn des heurigen Jahres ist die größte Systemumstellung der Lohnverrechnung in der 2. Republik in Betrieb gegangen. Über drei Jahre hat die Sozialversicherung gemeinsam mit Vertretern von Dienstgebern, Steuerberatern und Lohnsoftwareherstellern darauf hingearbeitet, um diese große Reform gemeinsam umzusetzen. Mit der neuen „monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung“ wird das Meldewesen in der Sozialversicherung für Dienstgeber und deren Beschäftigten massiv vereinfacht. Österreichweit profitieren davon 360.000 Dienstgeber und 3,8 Millionen Dienstnehmer, denen das neue System der Lohnverrechnung deutlich mehr Qualität bringt.
„Digitalisierung“ ist ein Schlagwort der aktuellen politischen Agenda. Bis Ende 2018 existierten im Bereich der Lohnverrechnung drei völlig getrennte Meldeprozesse, die von den rund 360.000 Dienstgebern für deren Mitarbeiterschaft bedient werden mussten. Die monatliche Versichertenmeldung, die monatliche Beitragsabrechnung und die jährliche versichertenbezogene Grundlagenmeldung. Große Datenmengen mussten immer wieder in die Systeme eingegeben werden und zusätzlich entstand erheblicher Korrekturbedarf mit monatelangen Clearingverfahren.
Seit dem 1. Jänner 2019 ersetzt die neue „monatliche Beitragsgrundlagenmeldung“ (kurz mBGM) die alten Doppelgleisigkeiten und Produktivitätskiller. Der Aufwand sowohl beim Dienstgeber, als auch bei den Sozialversicherungsträgern wurde damit deutlich reduziert. Statt einem 100-seitigen Handbuch für die bis zu 450 Beitragsgruppen, reichen künftig wenige Informationen und in vielen Fällen übernimmt das die Lohnverrechnungssoftware.
Mit der Einführung der mBGM stehen nun zwei Innovationen zur Verfügung, die die Lohnverrechnung grundlegend revolutionieren: Das neue Tarifsystem und das SV-Clearingsystem.
Das neue Tarifsystem sorgt dafür, dass es digital in andere Systeme übertragen und problemlos weiterverarbeitet werden kann. Damit gibt es keine doppelten Eingaben mehr und Fehler werden vermieden. Weiters sorgt der neue, vollelektronische Clearingprozess dafür, dass Probleme schnellstmöglich ohne Wartezeiten aufgeklärt werden können. Monatelange Klärungsprocedere zwischen Dienstgeber und dem Krankenversicherungsträger sind damit endgültig Vergangenheit.
Das neue Lohnverrechnungssystem bringt Vorteile für alle Systempartner: Die Sozialversicherung hat rasch korrekte Daten zur Leistungsbemessung, der Versicherte hat aktuellste Daten um seine Ansprüche festzustellen, der Dienstgeber hat zeitnah eine korrekte Abrechnung.
„Nach Abrechnung des ersten Beitragszeitraumes im 1. Quartal 2019, kann gesagt werden, dass der technische Einsatz erfolgreich umgesetzt wurde“, so der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Alexander Biach. Das zeigen auch die positiven Rückmeldungen zum Gesamtvorhaben. Die derzeit laufende Umstellungsphase beinhaltet sowohl für die Krankenkassen als auch für die Lohnverrechner eine kurze Zeit der Doppelbelastung. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen sowohl Abrechnungen aus Beitragszeiträumen des Jahres 2018 im Altsystem sowie Abrechnungen im neuen System (mBGM). Nach dieser Umstellungsphase wird – bis auf wenige Ausnahmen – nur mehr im neuen System gearbeitet. Trotz dieser zeitlich beschränkten Doppelbelastung sind die von den Dienstgebern durchgeführten Meldungen von einer sehr hohen Qualität. 95 Prozent der Meldungen kamen, obwohl derzeit Fristversäumnisse im Bereich der Beitragsmeldungen sanktionsfrei sind, innerhalb der gesetzlichen Meldefrist. Zusätzlich gibt es von den meisten Seiten positive Rückmeldungen zum Gesamtvorhaben – Beschwerden, mit denen bei großen Reformen ebenfalls zu rechnen ist, sind auf wenige Einzelfälle begrenzt.
Die technische Inbetriebnahme verlief reibungslos. Die Software-Produkte funktionieren und die Tagesendverarbeitungen können in den entsprechenden Zeitfenstern abgeschlossen werden. Im Laufe des Jänners 2019 zeigte sich relativ rasch, dass vor allem die Bedienung der ELDA- Lohnsoftwareprodukte zu vielen Anrufen bei den Krankenkassen führte. Um die Situation rasch zu verbessern, wurden zwei Task Forces ausgerufen. Beide Task Forces haben Ende Jänner 2019 ihre Arbeit erfolgreich beendet.
„Der technische und organisatorische Einsatz ist geglückt. Die Vereinfachung der Meldeprozesses durch die mBGM ist somit erfolgreich gestartet und kann nun Teil der Erfolgsgeschichte der Sozialversicherung werden“, so Biach abschließend.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen (Versicherte und mitversicherte Angehörige) anspruchsberechtigt.