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Soziale Sicherheit ist ein Erfolgsmodell Österreichs

Biach erinnert aus Anlass der UN-Menschenrechtserklärung vor 70 Jahren an Artikel 25 zur sozialen Sicherheit  


10. Dezember 2018

„Jeder hat das Recht auf Gesundheit, auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Alter“: So steht es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welche in einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 – also genau vor 70 Jahren – nach intensiven Beratungen über zahlreiche Änderungsvorschläge einstimmig von allen Uno-Staaten angenommen wurde.

„Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte nahm nicht nur zahlreiche Inhalte staatlicher Grundrechte auf, sondern hat in Österreich auch einen Namen. Und der  lautet Sozialversicherung“, erinnert der Vorsitzende im Verbandsvorstand des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, aus Anlass dieses 70jährigen Jubiläums der Menschenrechtserklärung auch an den 70. Jahrestag der Gründung des Hauptverbandes.

Biach: „Der Hauptverband und die Sozialversicherungsträger sind in Österreich die praktische Umsetzung der Ziele der UN-Menschenrechtserklärung gewesen“. „Und damit sich dieses weltweit beispielslose Erfolgsmodell der sozialen Sicherheit in Österreich weiter entwickeln kann, braucht es auch in Zukunft ein starkes Dach wie den Hauptverband“, so Biach abschließend.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen (Versicherte und mitversicherte Angehörige) anspruchsberechtigt.


Zuletzt aktualisiert am 10. Dezember 2018