25. Juni 2018
Sozialversicherung, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und Fonds Gesundes Österreich stärken mit einer gemeinsamen Initiative die Arbeit von Selbsthilfegruppen und -organisationen.
In Österreich gibt es rund 1.700 Selbsthilfegruppen und -organisationen, die mit ihrer wichtigen Arbeit Betroffene und Angehörige durch Informationsaustausch, sozialen Austausch und praktische Hilfestellung bei der Bewältigung von Erkrankungen unterstützen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für das Gesundheitssystem. Selbsthilfe organisiert sich eigenständig, finanziell ist sie jedoch weitgehend von Förderungen abhängig.
Um die wichtige und wertvolle Arbeit der Selbsthilfe zu unterstützen und der Stimme der PatientInnen* auf Bundesebene mehr Gewicht zu geben, haben Sozialversicherung, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und der Fonds Gesundes Österreich gemeinsam mit VertreterInnen der Selbsthilfe und wissenschaftlichen ExpertInnen ein zukunftsweisendes Konzept zur öffentlichen Förderung der Selbsthilfe entwickelt. Dieses Förderkonzept wurde am Montag, den 25. Juni, im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert.
Stärkung der Selbsthilfe in vier Bereichen
In den Bundesländern gibt es bereits gut etablierte Unterstützungsstrukturen wie Selbsthilfe-Dachverbände oder regionale Kontaktstellen. Was bisher fehlte, waren Unterstützungsangebote und entsprechende finanzielle Mittel auf nationaler Ebene.
Das neue Förderkonzept sieht vier Bereiche vor:
- zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Aktivitäten von Selbsthilfegruppen auf lokaler und regionaler Ebene
- erstmalig Mittel zur Unterstützung von Aktivitäten bundesweiter themenbezogener Selbsthilfeorganisationen
- Implementierung des Bundesverbandes Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) als Zusammenschluss bundesweiter themenbezogener Selbsthilfeorganisationen
- Schaffung einer eigenen nationalen Service-Stelle für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene: Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)
Die finanziellen Mittel dafür werden von den drei Finanzierungspartnern Sozialversicherung, BMASGK und Fonds Gesundes Österreich getragen und fließen zu unterschiedlichen Teilen in die vier Säulen, wobei der Hauptanteil auf die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe entfällt.
Selbsthilfe wesentlicher Teil des Gesundheitssystems
Selbsthilfegruppen und -organisationen leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und geben Patienten eine bessere Orientierung im Gesundheitssystem. Sie unterstützen Betroffene bei der Krankheitsbewältigung, ermöglichen ihnen, ihre Erfahrungen einzubringen und stärken ihre Gesundheitskompetenz.
„Der Sozialversicherung ist es ein großes Anliegen, die Stimme der Patienten zu stärken und gezielt zu fördern. Daher unterstützen wir seit 2018 die Selbsthilfe mit zusätzlichen Mitteln in der Höhe von einer Million Euro jährlich. Neben Förderungen auf regionaler Ebene werden die Mittel für die Förderung von bundesweiten Selbsthilfeorganisationen, den Bundesverband für bundesweite Selbsthilfeorganisationen und die Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe eingesetzt“, so Dr. Alexander Biach, Verbandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung.
Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS) geschaffen
„Mit der Errichtung der ÖKUSS wurde eine Einrichtung geschaffen, deren Ziel es ist, bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen in ihren Aktivitäten und insbesondere in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, der Betroffenen, Angehörigen und Patientinnen und Patienten zu stärken“, erläuterte Mag.a Gudrun Braunegger-Kallinger, Leiterin von ÖKUSS. Die Aufgaben der ÖKUSS umfassen die jährliche Vergabe der Fördermittel und Organisation von Weiterbildungen sowie den Fachaustausch in Form von Veranstaltungen. Ebenso zählen die Schaffung von Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch unter den Selbsthilfe-Organisationen und die Unterstützung von Stakeholdern, die Patientinnen und Patienten beteiligen wollen, zu den Tätigkeitsbereichen der ÖKUSS. Braunegger-Kallinger abschließend: „Unser Ziel ist die nachhaltige Stärkung des Selbsthilfefeldes, damit die Perspektive und Expertise der Patienten und Patientinnen und ihrer Angehörigen im Gesundheitssystem selbstverständlich gehört wird.“
Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)
Der BVSHOE ist die Interessensvertretung themenspezifischer, österreichweit agierender Selbsthilfe- und Patientenorganisationen. Er wurde im März 2018 konstituiert. Die Aufgabe des Bundesverbandes Selbsthilfe Österreich ist es, die Rolle der PatientInnen und Patienten im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Gesellschaft zu stärken, indem er auf Bundesebene die Anliegen der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen vorantreibt, unterstützt und vertritt.
Angelika Widhalm, Vorsitzende des BVSHOE: „Als Bundesverband sehen wir das Förderkonzept als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Damit werden Projekte der Selbsthilfeorganisationen zielgerichtet und effektiv unterstützt und auf diese Weise in vielen Fällen erst möglich gemacht.“
Vielzahl neuer Selbsthilfe-Projekte bereits im Laufen
Erstmalig wurden 2018 über 100 neue und zusätzliche Projekte und Maßnahmen der Selbsthilfe mit Mitteln der Sozialversicherung gefördert und damit die Selbsthilfe maßgeblich unterstützt. „Diese bundesweite Initiative ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass die Arbeit der Selbsthilfe unterstützt, die Bekanntheit von Selbsthilfe für Patienten erhöht und die Stimme der Patienten weiter gestärkt wird“, betonte Dr. Alexander Biach, abschließend.
Über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf eine durchgehend gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sofern nicht anders vermerkt, gelten alle Bezeichnungen sowohl für Frauen als auch für Männer.