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e-Medikation startet in Vorarlberg am 1. Jänner 2018 im „Echt-Betrieb“

e-card mit Medikamenten

30. November 2017


Biach: Massiver Schub in Richtung mehr PatientInnen-Sicherheit

 

Grünes Licht für die e-Medikation im Bundesland Vorarlberg. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse,  die Ärztekammer sowie die Apothekerkammer des Bundeslandes haben sich darauf geeinigt mit dem Dienst e-Medikation im Jänner 2018 als erstes Bundesland zu starten. Vorarlberg übernimmt damit im Interesse der dortigen PatientInnen eine klare Vorreiterrolle. Denn ein Plan für den österreichweiten Rollout im kommenden Jahr ist zwar fixiert, es fehlt aber noch die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.

„In Vorarlberg wird damit gemeinsam von den Partnern im Gesundheitswesen ein gewaltiger Entwicklungssprung unseres Gesundheitssystem in Richtung mehr Patientensicherheit gesetzt“, betont Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, bei einem Pressegespräch in Dornbirn.

 

Die gesamte Sozialversicherung arbeitet seit Jahren intensiv an der Einführung der e-Medikation. Biach verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren sowohl Pilotprojekte als auch Studien durchgeführt wurden, um ein wissenschaftlich abgesichertes, technisch funktionierendes und natürlich für alle Beteiligten praktikables System zu schaffen. "Unsere Freude ist daher sehr groß, dass die e-Medikation nun endlich schrittweise für unsere Versicherten in den Arztordinationen und Apotheken zum Einsatz kommt und deren positive Auswirkungen auch spürbar werden. Denn unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten“, so Biach weiter. Rein statistisch gesehen, können drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus.

 

Mit der e-Medikation werden in der sogenannten „e-Medikationsliste“ alle von den ÄrztInnen verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Und zwar nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel.

 

Ärztinnen und Ärzte können auf die e-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen sofort, was andere Ärztinnen und Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patientinnen und Patienten in der Apotheke abgeholt haben. Apothekerinnen und Apotheker können ebenfalls auf die e-Medikationsliste zugreifen und so eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anbieten. Eine ganz wichtige Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist dabei, dass dafür in der Apotheke die e-card gesteckt wird. Nur dann können rezeptfreie Medikamente in der e-Medikationsliste gespeichert werden.

 


So funktioniert die e-Medikation

 

Niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken in Vorarlberg sind ab Februar 2018 verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Besteht zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und hat die Patientin/der Patient sich nicht aktiv von ELGA abgemeldet – die e-Medikation ist ein Dienst im Rahmen der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) – kann die Ärztin/der Arzt die e-Medikationsliste der Patientin/des Patienten einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Präparate werden in der e-Medikation gespeichert und die Patientin/der Patient erhält ein Rezept mit dem entsprechenden Code.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020