14. April 2016
Zu dem in der heutigen Tageszeitung Kurier und auf www.futurzone.at veröffentlichten Bericht stellt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger klar:
Was eine gesetzlich anfrageberechtigte Behörde (Finanz, Bundesbehörden, Landesbehörden) oder ein Gericht über EDV-Abfragemöglichkeiten der Sozialversicherung abfragen kann, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Nicht jede Behörde kann alle Daten erhalten. Generell handelt es sich um Administrationsdaten und keine Gesundheitsdaten (wie etwa Diagnosen, Befunde, Medikamente, Krankenstandsdauer bzw. Krankenstandsbegründungen).
Die Auskünfte zu Personen umfassen allgemein folgende Administrationsdaten:
- Personenbezogene Daten wie Vorname, Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer
- Dienstgeberbezogene Daten wie Name und Anschrift des Dienstgebers, Art und Dauer des Dienstverhältnisses
- Sozialversicherungsrechtliche Daten wie leistungszuständiger Versicherungsträger, Pensionsbezug (nicht Pensionshöhe), sozialversicherungsrechtliche Angehörigeneigenschaften (Kind, EhepartnerIn)
Die Auskünfte sind auch die Basis dafür, dass sich die anfragende Behörde nachher direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen kann.
Eine generelle Abfrageberechtigung, „alle über eine Person von der Sozialversicherung gespeicherten Daten“ zu erhalten, gibt es nicht. Es gibt in der Sozialversicherung auch keine Datenspeicherung, in der alle Daten zu einer bestimmten Person vorhanden wären. Diese gegliederte Datenverarbeitungsorganisation ist auch Teil von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen.
Alle Anfragen werden entsprechend dem Datenschutzgesetz protokolliert:
Aus den Abfrageprotokollen werden von der Sozialversicherung für jede anfragende Stelle einmal monatlich Stichproben erstellt und den abfragenden Behörden zur Verfügung gestellt. Die Häufigkeit der genauen Überprüfung der zur Verfügung gestellten Stichproben obliegt der anfragenden Behörde.
Der Hauptverband ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).