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Hauptverband: Leistungen der Sozialversicherung zur neuen Zahnspangen-Versorgung ab 1. Juli sind sichergestellt


9. Juni 2015

Trägerkonferenz beschließt Versorgungsplan für ganz Österreich

 

Mit rund 22.500 Neufällen pro Jahr rechnet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit festsitzender Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr. Die Ausschreibungen für insgesamt 180 Kieferorthopäden sind veröffentlicht, die Bewerbungen laufen. Peter McDonald, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband: „Wir gehen davon aus, dass dieser wichtige Lückenschluss in der zahnmedizinischen Versorgung damit ab dem 1. Juli 2015 in allen Bundesländern sichergestellt wird“. Entsprechend dem heute, Dienstag, von der Trägerkonferenz im Hauptverband beschlossenen Versorgungsplan soll diese Sachleistungsversorgung aber nicht nur durch Verträge mit 180 Kieferorthopäden, sondern auch durch weitere 45 Verträge mit selbstständigen Ambulatorien und Zahnärzten sowie in eigenen Einrichtungen der Krankenkassen sichergestellt werden. Mag.a Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse: „Mit dem Versorgungsplan und den geplanten Leistungsverträgen können wir ab dem 1. Juli die Umsetzung der medizinisch notwendigen Zahnspangenversorgung garantieren - und zwar in hoher Qualität und regional nahe an den Patientinnen und Patienten“.

 

Bekanntlich haben sich zu Jahresende 2014 Sozialversicherung und Österreichische Zahnärztekammer auf eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Für Kinder und Jugendliche wird es demnach ab dem 1. Juli 2015 bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben:

 

  • Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr erfolgt,, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400.-) wegfallen wird.
  • Festsitzende Zahnspange ausschließlich durch (Vertrags)Kieferorthopäden bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5) 
  • Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt.
  • Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach IOTN 4 und 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden
  • Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden


Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 09. Juni 2015