DRUCKEN

Schelling zu Zahnspangen: „Ab sofort ist zu verhandeln“


Hauptverband erwartet sich von Zahnärztekammer moderate Tarife bei festsitzenden Zahnspangen

25. Februar 2014

 

Die soziale Krankenversicherung begrüßt, dass sich die Politik auf eine Verbesserung des Leistungsangebotes im Bereich der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche verständigt hat und damit der zahnmedizinischen Entwicklung angepasst wird. Mag. Bernhard Achitz, stellvertretender Vorsitzender im Hauptverband der Sozialversicherungsträger: „Damit soll sichergestellt sein, dass künftig Familien unabhängig von ihrem Einkommen diese Leistung in Anspruch nehmen können. Ein Vorhaben, das sich die Regierung bereits in ihrem Koalitionsabkommen vorgenommen hat“.

Aus Sicht der sozialen Krankenversicherung gilt es aber auch die finanziellen Folgen zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Gesundheit geht in seinen Berechnungen von Kosten in Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr für eine flächendeckende Versorgung mit  Zahnspangen aus. „Der Politik muss daher klar sein, dass per Gesetz nicht Leistungen bestellt werden können, ohne dass es dafür eine finanzielle Bedeckung gibt“, reagiert der Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling. Der vorliegende Entwurf sieht zwar eine finanzielle Abgeltung von jährlich 80 Millionen Euro aus budgetären Mitteln vor, jedoch wurde gleichzeitig vereinbart, dass der bisher mit 40 Millionen Euro dotierte Kassenstrukturfonds entgegen dem Regierungsübereinkommen ab 2015 gestrichen wird. Somit ist klar, dass mindestens die Hälfte der Kosten für die Zahnspangen aus Mitteln der sozialen Krankenversicherung getragen werden muss.  

Schelling erinnert daran, dass der Gesetzgeber der sozialen Krankenversicherung bis zum Jahr 2016 einen Kostendämpfungspfad auferlegt hat. Ein wesentlicher Bestandteil  der erfolgreichen Kassenkonsolidierung war der bisher mit 40 Millionen Euro dotierte Kassenstrukturfonds, der nur ausgeschüttet wurde, wenn die Gebietskrankenkassen ihr vorher festgesetzten Finanzziele auch erreicht haben. Durch einen Wegfall dieses Fonds verliert das bisher so erfolgreiche Zielsteuerungssystem eine wesentliche Säule bei der Finanzkonsolidierung.

Schelling weiter: „Die soziale Krankenversicherung wird selbstverständlich den Auftrag des Gesetzgebers genüge tun und so rasch als möglich Verhandlungen mit der österreichischen  Zahnärztekammer aufnehmen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass im Bereich der Zahnmedizin zusätzliches Geld bereitgestellt wird, erhofft sich Schelling faire und solide Verhandlungen. Bernhard Achitz: „Ich gehe davon aus, dass uns die Zahnärztekammer nicht mit unerfüllbaren  Forderungen konfrontiert, sondern dass die Vertragstarife für festsitzende Zahnspangen so festgelegt werden können, dass die prognostizierten Gesamtkosten von 80 Millionen Euro pro Jahr gegenüber den Steuer- und Beitragszahlern auch eingehalten werden können“.  

 

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020