Die Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluierung werden bei der österreichweiten Umsetzung berücksichtigt
19. Februar 2014
„Wir haben die Aussagen des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen, sehen
diese aber als Kritik an den äußeren Strukturen und Rahmenbedingungen
des Projektes, die außerhalb des Einflussbereiches des Hauptverbandes
lagen“, stellt Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im
Hauptverband, zur Kritik des heute veröffentlichten
Rechnungshofberichtes zum Pilotbetrieb e-Medikation fest. „Es darf dabei
ja nicht übersehen werden“, so Schörghofer weiter, „dass das
Pilotprojekt unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen stattfand,
beginnend bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen
standespolitischen Wünsche bis hin zu einem Boykott durch die
Ärztekammer mitten im Projekt“. „Dieser dadurch verzögerte Projektbeginn
erkläre auch“, so Schörghofer, „die vom Rechnungshof kritisierten
Mehrkosten des Pilotprojekts um 189.000 Euro. Schörghofer: „Dabei
handelt es sich aber nicht um einen verlorenen Aufwand, weil
softwaretechnische Vorarbeiten ja in das Regelprojekt der e-Medikation
integriert werden“.
Das Wichtigste für den Hauptverband und für die Versicherten ist aber
die klare Empfehlung der Wissenschaftler der Medizinischen Universität
Wien im Evaluierungsbericht des Pilotbetriebes: Die e-Medikation ist
unter Einbeziehung aller betroffenen Berufsgruppen und unter
Berücksichtigung des Datenschutzes weiter zu verfolgen - und zwar
flächendeckend. Im Ergebnis der Fragebogenerhebung bewerteten 70 Prozent
der teilnehmenden ÄrztInnen und 90 Prozent der teilnehmenden
ApothekerInnen eine durch die e–Medikation prinzipiell mögliche
vollständige und aktuelle Medikationsliste positiv für die
PatientInnensicherheit. Rund 85 Prozent der teilnehmenden PatientInnen
fühlten sich sicherer. Im Durchschnitt trat bei jedem zweiten Besuch
eines Patienten/einer Patientin bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen eine
Warnung vor einer Wechselwirkung auf. Bei jedem sechsten Besuch zeigte
das System eine Warnung vor einer möglichen Überschreitung des
Therapieintervalls durch „Arzneimittelbevorratung“ und bei jedem neunten
Besuch eine Warnung vor einer Doppelverordnung. „Das ist eindeutig zu
viel“, findet Schörghofer, „die e-Medikation - die nun im Rahmen von
ELGA österreichweit umgesetzt werden soll, wird die Patientensicherheit
deutlich erhöhen und die Qualität von Medikationen und Behandlungen
positiv beeinflussen.“
Die im Evaluierungsbericht aufgezeigten Verbesserungsvorschläge wurden
für die österreichweite Umsetzung der e-Medikation voll inhaltlich
berücksichtigt, was neuerlich durch die Medizinische Universität Wien
bestätigt wurde. Außerdem bestehen nun durch das ELGA-Gesetz klare
Rahmenbedingungen zur Umsetzung der e-Medikation.
Der Vorteil der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den
behandelnden ÄrztInnen rasch und sicher einen Überblick über die
aktuellen Informationen wie die verschriebenen Medikamente und deren
Wechselwirkungen, Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und
Röntgenbefunde für die Diagnose und Therapie eines PatientInnen zu
verschaffen. Um die Menschen nicht mit Mehrfachuntersuchungen zu
belasten, stehen diese Informationen mit Zustimmung des PatientInnen der
gesamten ärztlichen Versorgungskette zur Verfügung.
„Die e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die
PatientInnensicherheit erhöht und die Qualität von Medikationen und
Behandlungen positiv beeinflusst. Es ist das Ziel der Sozialversicherung
– wie gesetzlich vorgesehen – die e-Medikation ab Anfang kommenden
Jahres flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung zu stellen“, so
Schörghofer abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine
sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der
Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner
durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält
keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die
Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung
weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der
solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.