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Knapp vor Jahresende Einigung mit bildgebenden Diagnostik-Instituten - Gewinner sind die Patienten und Patientinnen



OÖGKK-Obmann Albert Maringer:
"Die Vernunft hat gesiegt. Auch nach dem 1.1.2014 gibt es weiterhin CT- und MRT-Untersuchungen mit der e-card"


19. Dezember 2013

CT/MRT-Untersuchungen in privaten Instituten wird es auch nach dem 1. Jänner 2014 auf e-card geben. Nach harten und intensiven Verhandlungen zwischen der Sozialversicherung und der Interessenvertretung der privaten CT/MRT-Institute in der österreichischen Wirtschaftskammer haben sich die Verhandler gestern, Mittwoch in den späten Nachtstunden über einen neuen Vertrag geeinigt. "Die Vernunft hat gesiegt, die Gewinner sind die Patienten. Es war nicht leicht, und wir haben gerungen bis zuletzt", bringt es der Verhandlungsführer für die Sozialversicherung und Obmann der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, auf den Punkt. Zwei wesentliche Eckpunkte der Einigung:

  • Versorgungssicherheit für 5 Jahre
  • Ein Innovationstopf in Höhe von 1,5 Millionen für den medizinischen Fortschritt

Maringer: "Ich freue mich, dass wir einen für die Sozialversicherung tragbaren Kompromiss gefunden haben. Neben der Sicherung des Sachleistungsprinzips bei CT und MR Untersuchungen bringt die Einigung auch Verbesserungen für die PatientInnen.

Werner Salzburger, Obmann der Tiroler Gebietskrankenkasse und weiteres Mitglied im Team der SV: " Die Krankenversicherungen sind verpflichtet mit den Geldern ihrer Versicherten sorgsam umzugehen. Dies war auch der Grund, warum wir so lange um eine Einigung gerungen haben. In Zeiten der Kassensanierung müssen wir die Balance zwischen den Wünschen der Vertragspartner und den finanziellen Möglichkeiten schaffen."

So kann noch vor Weihnachten Entwarnung geben werden. Ein vertragsloser Zustand ist abgewendet.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015