Bundes-Zielsteuerungsvertrag im Beisein der Minister Stöger, Fekter und der Bundesländer von der Trägerkonferenz im Hauptverband offiziell abgesegnet
3. September 2013
EINFACH zu Befunden mit der e-card, SCHNELL zur medizinischen Hilfe und Information und SICHER durch das Gesundheitssystem: Das sind die wichtigsten Ziele der Gesundheitsreform 2013, mit denen das österreichische Gesundheitswesen durch die Sozialversicherung, den Bund und die neun Bundesländer gemeinsam für die Zukunft abgesichert werden soll. Das Grundgerüst für diese Reform - der Ende Juni zwischen diesen Partnern abgeschlossene Bundes-Zielsteuerungsvertrag und das dazugehörende Bundes-Jahresarbeitsprogramm - wurden heute, Dienstag, im Beisein von Gesundheitsminister Alois Stöger, Finanzministerin Dr.in Maria Fekter und der Wiener Gesundheitsstadträtin Mag.a Sonja Wehsely von der Trägerkonferenz im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger offiziell beschlossen.
Mag.a Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz: „Mit der Reform 2013 wird unser Gesundheitswesen von der Prävention bis hin zur treffsicheren Behandlung neu aufgestellt. Die wichtigste Aufgabe der Sozialversicherung liegt dabei in der Neuorganisation der Erstversorgung. Dahinter steht der Wandel weg von den für viele bekannten Einzelordinationen hin zu innovativeren Gesundheitseinrichtungen wie den Gruppenpraxen. Ziel ist der Aufbau von interdisziplinären Zentren, in denen verschiedenste Ärztinnen und Ärzte bei flexibleren Öffnungszeiten zusammenarbeiten“.
Mit dem nun von der Trägerkonferenz beschlossenen Bundesziel-Steuerungsvertrag ist der Masterplan Gesundheit der Sozialversicherung damit zur Gänze abgearbeitet. Denn alle im November 2010 mit der Einladung zum Dialog verbundenen Prinzipien und Reformmaßnahmen für ein neues Gesundheitssystem sind in dem Vertrag präzise verankert, soweit es die Kompetenzen auf Bundesebene betrifft. Das betrifft die Umsetzung der Maßnahmen während der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2016 und selbstverständlich auch das Monitoring. Denn die gleichberechtigte Mitwirkung der Sozialversicherung an der Planung und Steuerung des Spitalbereichs ist einer der zentralen Punkte dieses Bundes-Zielsteuerungsvertrages, zu dessen Umsetzung nun Sozialversicherung und Länder bis zum 30. September dieses Jahres im Rahmen von sogenannten Landes-Zielsteuerungsverträgen aufgefordert sind. Dr. Hans Jörg Schelling, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Mit der Gesundheitsreform wird unser Gesundheitssystem abgesichert, ausgebaut und qualitativ verbessert. Der politische Kulturwandel besteht vor allem darin, dass Versorgungsziele, Versorgungsstruktur und Versorgungsqualität gemeinsam von allen Partnern definiert und hergestellt werden. Geplant ist die Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung, die Forcierung von e-Health, und die Umsetzung einer nationalen Präventionsstrategie“.
Grundsatz der Reformmaßnahmen, die nun bis Ende 2016 im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrag und der darauf basierenden Landes-Zielsteuerungsverträge abgearbeitet werden, ist der Umstieg von der Einrichtungs- zur Patientenorientierung des Gesundheitswesens in Planung, Steuerung und Finanzierung. Dieser „Best Point of Service“ soll eine effiziente und wohnortnahe Versorgung garantieren.
Gesundheitsminister Alois Stöger bezeichnet in seinem Statement „die neue Kultur der gemeinsamen Verantwortung aller beteiligten Partner“ ebenfalls als entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Gesundheitsreform: „Für die Patienten und Patientinnen sind vor allem der optimale Behandlungspfad wichtig und nicht nur der Blick auf die jeweilige Gesundheitseinrichtung“. Diese Haltung nennt auch die Wiener Gesundheitsstadträtin Mag.a Sonja Wehsely als das wichtigste Ziel der Gesundheitsreform: „Die Menschen wollen sicher sein, dass sie im Fall einer Krankheit die beste Behandlung bekommen, egal wer – Bund, Länder oder Sozialversicherung - das bezahlt“. Und: „Wer auf Qualität schaut, schaut damit automatisch auch aufs Geld“, ist sich Wehsely sicher, dass Qualitätssicherung auch zu Kosteneinsparungen führen wird.
Dickes Lob für die Verhandler zur Gesundheitsreform kam abschließend von Finanzministerin Dr.in Maria Fekter: „Ich habe in meiner langen politischen Karriere einen solchen Reformprozess in dieser Form noch nicht erlebt“. Und sie erinnerte daran, dass der Ausgabenpfad aufgrund des Stabilitätspaktes mit der EU zwar mit dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 3,6 Prozent begrenzt ist, die Gesundheitsausgaben aber unbefristet um diesen Prozentsatz jährlich steigen werden. „Und das ist“, so Fekter abschließend, „in Europa einmalig“.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.