Schlussfolgerungen
Der Umfang der durch Pflegekräfte übernommenen Tätigkeiten in der Primärversorgung ist international groß. Auch in den Studien umfasste das Leistungsspektrum einfache Leistungen bis hin zu umfassendem Management inklusive Diagnostik, Therapie, Patientenschulungen und Beratungen. In vielen Fällen war eine Supervision durch den Arzt oder eine Rücksprache mit diesem vorgesehen oder möglich. Häufig waren auch Checklisten, Leitlinienempfehlungen oder spezielle Protokolle als Grundlage der Betreuung vorgegeben. Eine entsprechende Nutzung solcher Instrumente zur Qualitätssicherung (z.B. in Form von Standard Operating Procedures, SOPs) kann auch für Österreich nützlich sein. Es sind spezifische Ausbildungsprogramme nötig, um einen Kompetenzlevel für die Pflegekräfte zu ermöglichen, der den internationalen Standards bzw. den in den Studien vorliegenden Kompetenzen entspricht.
Da in Österreich mit der geplanten kooperativen Versorgung von Patienten Pflegefachkräfte nicht Arzt-ersetzend tätig sein werden, bietet der Einsatz von Pflegekräften vor allem die Möglichkeit, das Leistungsspektrum in Arztpraxen zu erweitern. Das kann insbesondere dann gelingen, wenn Pflegekräfte nicht nur Arzt-unterstützend (im Sinne von medizinisch-diagnostisch, medizinisch-therapeutisch) tätig werden, sondern ihre Expertise in pflegerischen Kernkompetenzen (z.B. Förderung des Selbstmanagements) einbringen können.
Eine Präzisierung mancher im Primärversorgungsauftrag genannten Leistungen (z.B. psychiatrische Testung, Behandlung bei psychosomatischen Beschwerden, nicht-ärztliches Gespräch) wäre wünschenswert. Darüber hinaus werden international einige Leistungen durch Pflegefachkräfte erbracht (z.B. geriatrisches Assessment, Assessment von Risikofaktoren, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, Koordination von Untersuchungen, diverse Beratungsangebote, Gesundheitsförderung), die über die im Primärversorgungsauftrag genannten hinausgehen.