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Chefärztliche Genehmigungspflicht


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Die Ablehnungen der Monate März und April 2004 aus der Faxbewilligung der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft wurden in Zusammenschau mit den, auf Kosten der Sozialversicherung, in den Monaten März bis Mai 2004 bezogenen Heilmittel einer qualitativen Beurteilung unterzogen.
Es lagen 2,911 Ablehnungen von 2,109 Personen vor. Im Zuge der Beurteilung werden Zuordnungen zu folgenden Kategorien getroffen:
A) Antrag mit erweiterter Begründung und Bezug des Medikamentes
B) Kein Bezug des Medikamentes mit Umstellung der Therapie
C) Kein Bezug des Medikamentes und keine zusätzliche Therapie

Als Ergebnis konnte folgende Aufteilung gefunden werden:
Kategorie A: 1,520 Datensätze 52,22%
Kategorie B: 279 Datensätze 9,58%
Kategorie C: 1,112 Datensätze 38,20%
Das Instrument der Chefärztlichen Vorbewilligung dient zur Ermöglichung von Preisverhandlungen bei der Aufnahme von Medikamenten in das Sachleistungs-system der Sozialversicherung. Wesentlich ist dabei eine nachvollziehbare Be-gründung bei der Antragstellung. Dadurch könnte in über 50 % der Fälle (=Kategorie A) eine Ablehnung, und damit eine zusätzliche Belastung für Patienten, Verordner und Sozialversicherung vermieden werden.
Nachteilige Folgen sind nach Analyse der hauptsächlich betroffenen Arzneispezialitäten durch eine Verzögerung beim Bezug nicht zu erwarten, da häufig - bei Vorgehen entsprechend der Richtlinie für die ökonomische Medikamenten-verordnung - von Therapieumstellungen ausgegangen werden kann und in gleicher Indikation kassenfrei Arzneimittel als Sachleistung zur Verfügung stehen.
In Kategorie C überwiegen Medikamente zur einmaligen Anwendung im Zusammen-hang mit Leistungen, welche in Ordinationen erbracht werden. In diesen Fällen ist eine Versorgung als pro ordinatione Bedarf vorgesehen.
International sind Vorbewilligungsregelungen gemeinsam mit Positivlisten ein gebräuchliches Mittel, den finanziellen Aufwand im Arzneimittelbereich zu begrenzen. Eine Information der Versicherten und Vertragspartner über die je-weiligen Regelungen fördert dabei die Akzeptanz.


Zuletzt aktualisiert am 30. September 2015