Die Bestimmungen über die chef- und kontrollärztliche Bewilligung für Arzneimittel wurden grundlegend verändert (ABS - ArzneimittelBewilligungsService).
Mit der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung (HBKV) vom 10. Dezember 2004 und dem Erstattungskodex (EKO) wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass nun mehr Medikamente bewilligungsfrei verordnet werden können.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Themas "ABS - Nachfolgende Kontrolle".
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