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e-card nachbestellen


Allgemeine Informationen



Mit diesem Service können Sie die Ausstellung einer neuen e-card wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung beantragen. Sie wird Ihnen - nach Überprüfung des Antrags - per Post zugeschickt.

Ihre alte e-card samt einer allenfalls vorhandenen Bürgerkartenfunktion wird gesperrt, um etwaigen Missbrauch zu unterbinden.

Die neu ausgestellte e-card basiert auf jenen Personendaten, die in der Standesführung der Sozialversicherung gespeichert sind.

Voraussetzungen



Das Vorhandensein einer Versicherungsnummer.

Zuständige Stelle



Dachverband der Sozialversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "e-card nachbestellen".

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2020