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Fahrtkosten: Rechnung einreichen


Allgemeine Informationen



Um Ihr Anliegen möglichst rasch bearbeiten zu können, ersuchen wir Sie bei der Verwendung dieses Online-Services Folgendes zu beachten:

  • Reichen Sie pro Online-Antrag nur die Unterlagen der Fahrten zu einer Behandlungsstelle (pro Arzt/behandelnde Stelle ist ein Antrag notwendig) ein. Für weitere Fahrten zu anderen Behandlungsstellen rufen Sie das Service bitte erneut auf.
  • Sie können derzeit PDF-, JPG- und PNG-Dateien übermitteln. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 5 MB pro Anhang. Es können bis zu 5 Datei-Anhänge je Antrag übermittelt werden.
  • Die angeführten Unterlagen können auch gesammelt in einer PDF-Datei enthalten sein.

Voraussetzungen



ID Austria bzw. Bürgerkarte.

Zuständige Stelle



Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Sie zur Zeit der Behandlung versichert waren.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Fahrtkosten: Rechnung einreichen".

Sie können dieses Service auch für einen mitversicherten Angehörigen auswählen. Gleiches gilt, wenn Sie für einen Patienten als Sachwalter bestellt sind.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung, Ihre E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer bekannt. Sollten Sie in Zukunft weitere Kostenerstattungen beantragen, so sind Ihre Daten in unserem System bereits hinterlegt.

Im INFO-Feld können Sie uns ergänzende Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Kostenerstattungsantrag mitteilen.

Erforderliche Unterlagen



Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:

  • Fahrtkostenbeleg(e)/Rechnung(en)
  • Nachweis der Behandlungsstelle inklusive Diagnose, auf welchem die Gehunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird
  • Zahlungsnachweis(e) = Zahlungsvermerk auf der Rechnung, Einzahlungsabschnitt, E-Banking-Beleg, Bankkontoauszug
  • Sonstige Beilage(n)

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 19. März 2018