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Rezeptgebühren: Konto anzeigen



Allgemeine Informationen



Seit 1. Jänner 2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2 % seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. Aufgrund der Einführung dieser Obergrenze verwaltet die Sozialversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebührenkonto.
 
Die Internetapplikation "Rezeptgebührenkonto" ermöglicht es jedem Versicherten, die eigene Obergrenze der maximal zu bezahlenden Rezeptgebühr sowie die Anzahl der konsumierten Rezepte für das aktuelle Jahr einzusehen. Als zusätzliches Service wird zudem die Anzahl der noch zu konsumierenden Rezepte bis zur Erlangung einer Befreiung angezeigt.

Voraussetzungen



ID Austria bzw. Bürgerkarte.

Zuständige Stelle



Dachverband der Sozialversicherungsträger

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Rezeptgebühren: Konto anzeigen".

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.


Zuletzt aktualisiert am 17. Juni 2019